Topplers Testament

Überliefertes handschriftliches Testament Heinrich Topplers. Das Original befindet sich im Archiv der Stadt Rothenburg ob der Tauber / Germanisches Nationalmuseum Nürnberg ?.

Ein Faksimile ist im Geburtshaus Topplers, im Gasthof "Greifen", zu sehen.
Eine einfache Kopie befindet sich im Topplerschlößchen im Besitz von Heinz Boas.


Fotografierte Kopie des Toppler'schen Testaments aus dem Topplerschlößchen (im Besitz von Heinz Boas). Die Abschrift unten stammt aus einer Facharbeit (Quelle: Gertrud Schubart)


Das Testament im Wortlaut

Abschrift des Testaments von Heinrich Toppler
Verfasst am 24. Januar* 1405

Ich, Heinrich Toppler, Bürger zu Rothenburg, bekenne öffentlich mit diesem Brief und bekunde all denen, die ihn lesen oder lesen hören, dass ich mit gutem, wohlbedachtem Mute, mit guter Beratung meiner Freunde und mit Wissen Barbaras, meiner Tochter, Caspar Wernitzers, ihres Ehemannes, Jacobs und Kathrin, meiner Kinder, die ich mit meiner ersten Frau selig gehabt habe, ein Vermächtnis von allem meinem Gute, so mir Gott verliehen hat, gemacht habe, das nach meinem Tode gehalten und ausgeführt werden soll ohne Widerrede.

Des ersten setz und vermach ich, dass genannte Barbara, Caspar Wernitzers Ehefrau, Jacob und Kathrin, die meine vorherige Frau mit mir hatte und dazu Heinrich, Brigitta, Margarethlein und Jose, die Margareth, meine jetzige Frau, mit mir hatte und was sie noch Kinder mit mir gewinnt, daß dieselben alle meine Kinder ein gleiches Erbteil miteinander nehmen sollen an allen meinen liegenden Gütern in der Stadt Rothenburg und auf dem Lande. Ausgenommen sind meine Manneslehen, die sollen meinen Söhnen zum Voraus werden, einem soviel als dem anderen.

Und was die genannte Barbara, meine Tochter und Jacob, mein Sohn, Leibgeding haben von dem Hause zu Rode, das sollen sie zum Voraus nehmen.

Wenn es zur Teilung kommt, dann sollen Caspar Wernitzer und seine Frau Barbara sechshundert Gulden zuschießen, die ich meiner Tochter zur Aussteuer gegeben habe. Mein Sohn Jacob soll siebenhundert Gulden zuschießen, meine Tochter Kathrin soll tausend Gulden zuschießen, die ich ihr zur Aussteuer gegeben habe und danach mit den anderen Kindern teilen, wie geschrieben steht. Jacob und Heinz, meine Söhne, sollen die fünfzig Gulden leibgedings, die ich in Würzburg gekauft habe, alle Jahr miteinander nehmen zu gleichen Teilen.

Vor allen meinen Kindern vermach ich meinem Sohn Jacob einen Voraus und gib ihm jetzt von meiner Hand in die Seine den Schonhof über dem Vorbach mit allen zugehörenden Äckern und Wiesen, dazu das Vestlein im Rosental mit der Fischgrube darum, des Weingärtners Haus mit dem Garten und allem Zubehör und den Weingarten an der Lämmerhalden unter Detwang.

Es sollen meine Kinder, Söhne und Töchter den Hof zu Lohr und den Hof zu Sengelbach mit dem Zugehörenden miteinander teilen, einem soviel als dem anderen.

Ich vermache, daß Jacob, meinem Sohn soll werden mein Haus zum güldenen Greifen in der Schmiedgasse, darinnen ich jetzt wohne mit allem Zugehöre für achthudnert Gulden, die ihm an seinem Erbteil abgehen sollen. Wäre es aber, daß Jacob, mein Sohn, von Todes wegen abginge und lebende männliche Erben nicht hinterließe, so soll es kommen an meinem verbliebenen ältesten Sohn für achthundert Gulden in der Weise, wie vorgeschrieben steht.

Ich setze, daß meine Kinder an denen, die sich in Treue an mich gehalten, allzeit gut tun sollen und meinen Hintersassen nicht mehr an Hauptrecht und Handlohn nehmen sollen, denn je ein Viertel Wein fürbaß, als ich dieselben in meinem Zinsbuch mit roten Kreuzen ausgezeichnet habe und sollen sie allzeit getreulich schirmen nach ihrem Vermögen.

Auch vermach ich, daß Margreth, meine eheliche Hausfrau, das Haus und die Hofreite mit Zugehörendem, welches ich von Heinrich Holzer kaufte, oder eine anderes Haus, das ich ihr bescheiden würde, ihr Lebtag haben und darin wohnen soll. Und die Kinder, die sie mit mir hatte, bei sich in der Kost haben soll bis sie zu ihren Tagen kommen oder bis man sie verheiratet. Man soll ihr von jedem Kind in die Kost jährlich 25 Gulden geben und sie die Kinder wert halten und schlicht kleiden nach ihren Ehren.

Wäre es aber, daß Margreth, meine Hausfrau, von Todes wegen abginge oder sich wieder verheirate, so soll das genannte Haus wieder an meine Kinder fallen.

Auch um die achtzehnhundert Gulden, die Margreth, meine Frau, nach dem Brief, den sie von mir erhielt, haben soll, sind ich, meine Kinder Barbara mit ihrem Manne Caspar, Jacob und Kathrin mit Margreth, meiner Frau einig geworden, daß sie nach meinem Tode haben und nutzen soll den Hof zu Lohr, den See daselbst, die Pruelwiese zu Rothenburg und den Weingarten im Steinbach, dazu das Passionalbuch und das Rotbüchlein. Für diese Nutzung sollen ihr Achthundert Gulden von den Achtzehnhundert Gulden abgeschrieben werden sei ihr Leben lang.

Wäre es aber, daß sie von Todes wegen abging oder sich wieder verheiratete, so sollen die genannten Güter und Bücher wieder an meine Kinder fallen um achthundert Gulden. Die sollen sie bezahlen in einem halben Jahr, nachdem sie sich verändert.

Ich behalte mir Gewalt über alle meine bewegliche Habe, daß ich die kehren und wenden kann nach meinem Willen und nach der Stadt Recht und dazu behalt ich mir Gewalt, das obgenannte Vermächtnis ganz oder eines Teils zu mehren oder zu mindern nach meinem Willen mit geladenen Zeugen nach der Stadt Recht.

Über das obgenannte Vermächtnis habe ich zu Vormunden gesetzt meinen Kindern, die meine jetzige Frau mit mir hat: Jacob, meinen lieben Sohn, Heinrich Toppler den Goldschmied, meinen Vetter, und Cuntz Reichlein. Sie sollen Heinrich, der jetzt Stadtschreiber ist, zu sich nehmen und sie sollen alle Jahr meiner Kinder wegen eine Rechnung machen vor: Peter Nordheimer, meinem Schwager, vor Hans Spörlein dem Älteren und vor Margreth meiner ehelichen Hausfrau.

Wäre es, daß der genannten Vormunde oder Rechner einer von Todes wegen abginge, so bitt ich meine lieben Herrn und Freunde vom Rate, daß sie für die abgegangenen einen oder mehrere befehlen, die Rechnung zu tun nach er Stadt Recht und Gewohnheit.

Auch liebe Herren und Freunde, ich bitt Euch alle besonders in allen Treuen um des Willen, daß ich der Stadt und Gemein in Dienst und Lieb getan habe, daß ihr meiner Hausfrau und meinen Kindern getreulich seid, daß an diesem Vermächtnis nichts verändert wird, das ich nach meinem Gewissen gemacht habe so gut ich vermochte.



Ich Margreth, des obgenannten Heinrich Topplers ehelich Hausfrau,
ich Caspar Wernitzer,
ich Barbara, seine eheliche Hausfrau,
ich Jacob Toppler,
ich Kathrin, seine Schwester,
bekennen, daß dieses Vermächtnis ganz und gesetzlich geschehen ist mit unseren guten Willen und Wissen und versprechen, daß alles gewissenhaft, wie geschrieben steht, gehalten wird.

Es sind geladen als Zeugen nach der Stadt Recht die ehrbaren Herren:
Heinrich Holfelder, Cunrat Horn und Peter Greff,
alle drei Bürger des Rates der Stadt.

Um urkundlich zu werden ist dieser Brief versiegelt mit der Stadt Rothenburg anhangendem Insigel, gegeben nach Christi Geburt
im vierzehnhundertundfünften Jahr
am Samstag vor Sankt Pauli Tag, als er bekehrt war.



* aus:
Dr. Ludwig Schnurrer:
"Rothenburg im Mittelalter", Seite 40
Verlag des Vereins Alt-Rothenburg e.V. 1997


Quelle

Diese Abschrift fand sich unter den persönlichen Unterlagen Gertrud Schubarts. Es handelt sich dabei um drei maschinengeschriebene Blätter ohne Überschrift und ohne Verfasser. Der Wahrheitsgehalt dieser Abschrift lies sich anhand einer Kopie des original Testamentes Heinrich Topplers weitgehend nachprüfen. Diese Kopie wird im Gasthof Greifen in Rothenburg ob der Tauber aufbewahrt.


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